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Mitarbeiter Portal
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Willkommen im Mitarbeiter-Portal von
Hofbauer Raum + Ausstattung.
Was möchtest du erledigen?

📋
Onboarding
Persönliche Daten, Regeln, Interessen – für neue Mitarbeiter
📰
News & Infos
Aktuelle Dokumente lesen und bestätigen
1 NEU
📄
Arbeitsvertrag
Vertrag lesen, Datum & Unterschrift
⚖️
Kollektivvertrag
KV Maler & Lackierer – Mai 2025 · Nur zur Ansicht
Hofbauer Raum + Ausstattung · Rainbach · OÖ
👋
Herzlich Willkommen
im Team!

Schön, dass du dabei bist. Bitte füll alles sorgfältig aus.

📋 So funktioniert das Onboarding
⏱ Dauert ca. 8–10 Minuten
1/8Persönliche Daten

Bitte alle Pflichtfelder vollständig ausfüllen.


💳 Bankverbindung für Lohnüberweisung
🔒 Alle Daten vertraulich – nur für Lohnverrechnung und Anmeldung.
2/8Konfektionsgrößen

Damit wir dir die passende Arbeitskleidung bestellen können.

⚠️ Sicherheitsschuhe Pflicht – werden gestellt. Kein Arbeitsbeginn ohne!
👔 Arbeitskleidung bei Beendigung in gepflegtem Zustand zurückgeben.
3/8Arbeitszeit & Regeln
🕐Arbeitszeiten
Mo–Do: 07:00–12:00 & 12:30–16:30 · 36h/Woche
Arbeitsbeginn: 06:45 in der Firma oder 07:00 direkt auf der Baustelle
🚗Anfahrtszeiten – wichtige Regel
Anfahrt ab Firma = Arbeitszeit. Heimfahrt bis 30 min = keine Arbeitszeit.

Achtung eigene Anreise: 30 Minuten Anfahrtszeit sind selbst zu berücksichtigen. Wer 30 Minuten von zu Hause zur Baustelle fährt, muss um 06:30 Uhr von zu Hause wegfahren, damit er um 07:00 Uhr auf der Baustelle ist. Die Arbeitszeit läuft erst ab 07:00 Uhr!
⚠️Überstunden
Nur mit vorheriger Anordnung. Ausnahmen sofort melden und innerhalb einer Woche schriftlich eintragen – sonst gelten sie als nicht geleistet!
📋Weitere Betriebsregeln
  • Sicherheitsschuhe immer – ohne Ausnahme
  • Nebenbeschäftigung im gleichen Bereich ohne Zustimmung verboten
  • Betriebsgeheimnisse – Geheimhaltung auch nach Dienstende
  • Privatfahrten mit Firmenfahrzeugen verboten
  • Müll trennen – Halle und Lager
  • Social-Media-Beiträge liken, teilen, bewerben
  • Weiterbildungsbudget 500 €/Jahr nutzen!
  • Sicherheitsunterweisung (AUVA) Pflicht
  • Ausbildungskosten-Rückerstattung bei selbstverschuldetem Austritt
📋Probezeit
Das erste Monat gilt als Probezeit – jederzeit lösbar von beiden Seiten.
4/8Zeiterfassung
⏱️
Zeiterfassung Web-App
magic.maler-hofbauer.at
Täglich öffnen · Stunden eintragen · Fertig!
⚠️ TÄGLICH PFLICHT! Bei Nicht-Eintragen gilt die Zeit als nicht anwesend.
📱So funktioniert es
  • App öffnen: magic.maler-hofbauer.at
  • Einloggen mit deinen Zugangsdaten
  • Arbeitsbeginn und -ende eintragen
  • Dem richtigen Auftrag zuordnen
  • Materialverbrauch täglich eintragen
🎬Einführung durch Johannes
Du bekommst am ersten Tag eine persönliche Einführung und ein Erklär-Video. Bei Fragen immer direkt beim Chef melden!
✏️Fehler bei Eintragung
Sofort Meldung an Geschäftsführung/Sekretariat. Zu spät eingegebene Daten werden nicht verrechnet.
5/8Urlaub & Krankenstand
🏖️Urlaubsfristen
1–3 Tage: mind. 1 Monat vorher schriftlich
4–14 Tage: mind. 2,5 Monate vorher schriftlich
Haupturlaub Sommer: bis Februar beantragen
⚠️ Urlaub erst eintragen wenn genehmigt! | Anspruch: 20 Tage/Jahr
📅Betriebsurlaub & Sommer
Betriebsurlaub wird im Februar bekanntgegeben. Im Sommer max. 2 Mitarbeiter gleichzeitig (First Come, First Serve).
🤒Krankenstand – Meldepflicht
Bis 06:30 Uhr telefonisch & persönlich bei Geschäftsführung/Sekretariat melden. Ab 3. Tag: ärztliche Bestätigung.
❌ Meldung an Kollegen gilt nicht – führt zu Entgeltverlust!
6/8Fahrzeug & Ausstattung
🚐Arbeitsbus
  • Tanken vor/nach Arbeitszeit
  • Sauber halten – Kabine und Ladefläche
  • Täglich vollständig ausräumen
  • Bei Urlaub/KS: Bus dem Team überlassen
📖Fahrtenbuch
Lückenlos führen – wöchentlich am letzten Arbeitstag abgeben. Privatfahrten verboten!
🔧Rückgabe bei Kündigung
Fahrzeug (sauber), Arbeitskleidung, Werkzeug – alles sofort zurück.
7/8Interessen & Entwicklung

Was interessiert dich wirklich? Mehrfachauswahl möglich!

🎨 Handwerkliche Schwerpunkte
🪣
Fugenlose Oberflächen
Mikrozement, Bäder
🖼️
Designtapeten
Hochwertige Gestaltung
🪨
Marmor & Beton
Deko-Wandgestaltung
💡
Licht & Spanndecken
Montage & Gestaltung
🏛️
Design-Kalkputze
Mineral. Spachtel
🏗️
Fassadenarbeiten
Außen & Dämmung
🧱
Putzarbeiten
Innen- & Außenputz
🚀 Persönliche Entwicklung
🎤
Rhetorik
Auftreten & Kommunikation
🤖
KI-Tools
Digitale Kompetenz
💼
Büro & Organisation
Betriebsabläufe
🤝
Kundenberatung
Verkauf & Beratung
👔
Führung & Team
Verantwortung
📸
Fotos & Social Media
Content erstellen
8/8Über dich – privat

Kein Muss – aber wir freuen uns über alles was du teilst! 😊

✍️ Unterschrift
Mit Finger oder Maus unterschreiben
🤝 Diese Infos helfen uns dich besser kennenzulernen und gezielt zu fördern.
📰 News & Infos

Aktuelle Dokumente – bitte lesen, bestätigen und unterschreiben.

✈️
Mallorca 2026 – Der Deal
Team-Reise · 29.–31. Mai 2026 · Bestätigung erforderlich
✈️ Mallorca 2026 – Der Deal
Team-Reise Hofbauer · 29.–31. Mai 2026

Dieses Jahr gibt es etwas Besonderes: Ich möchte mit euch allen gemeinsam nach Mallorca fliegen. Drei Tage Sonne, Tapetenwechsel und eine echte Auszeit als Team – das habt ihr euch verdient.

✅ Was ich übernehme

Flug hin und retour · Hotel von 29. bis 31. Mai 2026

💶 Was jeder selbst bezahlt

Alles über Flug und Hotel hinaus: Essen, Getränke, Ausflüge, Taxis, Eintritte, Souvenirs. Ab Ankunft ist jeder für sein eigenes Zeug verantwortlich.

⚠️ Absage / Storno

Die Reise wird so gebucht, dass sie für mich nicht kostenlos stornierbar ist. Wer nach der Buchungsbestätigung absagt, trägt die Kosten für Flug und Hotel selbst – das sind ca. 500 € pro Person. Das gilt unabhängig vom Grund – ob Krankheit, private Angelegenheiten oder sonst irgendetwas.

🌴 Vor Ort

Kein Pflichtprogramm, kein Gruppenzwang. Jeder gestaltet seine Auszeit wie er möchte. Was ich mir wünsche: dass wir als das auftreten, was wir sind – ein gutes Team.

📅 Wichtig zum Schluss

Am Montag, 1. Juni 2026, starten wir ganz normal in die Arbeitswoche. Keine Ausnahmen. Wer nicht erscheint, muss mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.

Bitte alle Punkte bestätigen:

✍️ Unterschrift
Mit Finger oder Maus unterschreiben
📄 Arbeitsvertrag

Bitte den Vertrag vollständig lesen, dann mit Datum und Unterschrift bestätigen.

Arbeitgeber: Malermeister Johannes Hofbauer · Höcking 13 · 4791 Rainbach

ARBEITSVERTRAG

01. Beginn

Ihr Arbeitsverhältnis beginnt am und ist unbefristet. Das erste Monat gilt als Probezeit, während welcher das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten jederzeit gelöst werden kann.

02. Aufgabenbereich

Mit Ihrer Verwendung als Maler und Beschichtungstechniker – Schwerpunkt Funktionsbeschichtungen sind insbesondere folgende Aufgaben verbunden: laut Berufsbild. Sie beachten alle betrieblichen Ordnungsvorschriften und kommen Ihren Dienstpflichten entsprechend den jeweiligen Richtlinien und Weisungen nach. Wir dürfen Ihnen auch andere berufsähnliche Tätigkeiten zuweisen.

03. Arbeitsort

Ihr gewöhnlicher Arbeitsort ist das Bundesland Oberösterreich. Von angeordneten Dienstreisen abgesehen, bleibt auch eine Versetzung an eine andere Arbeitsstätte vorbehalten.

04. Kollektivvertrag

Auf Ihr Arbeitsverhältnis findet der aktuell geltende Kollektivvertrag für das Maler-, Lackierer- und Schilderherstellergewerbe (Arbeiter/innen) Österreichs Anwendung. Dieser liegt zur Einsichtnahme im Büro auf.

05. Arbeitszeit

Die wöchentliche Arbeitszeit von 36 Stunden wird wie folgt auf die einzelnen Wochentage verteilt:

📌 Ergänzung Anfahrtszeit: 30 Minuten Anfahrtszeit sind selbst zu berücksichtigen. Wer beispielsweise 30 Minuten Wegzeit von zu Hause zur Baustelle hat, muss um 06:30 Uhr von zu Hause wegfahren, damit er um 07:00 Uhr auf der Baustelle ist. Die Arbeitszeit läuft erst ab 07:00 Uhr auf der Baustelle!

Im gesetzlich zulässigen Rahmen sind Sie auch zu Mehrdienstleistungen verpflichtet. Eine Mehrarbeits- und/oder Überstundenleistung ohne vorherige Anordnung ist nur in außergewöhnlichen Fällen statthaft. Hiervon ist dem Arbeitgeber unverzüglich Mitteilung zu machen und die Stunden sind spätestens innerhalb einer Woche schriftlich zu melden, andernfalls gelten sie als nicht geleistet.

06. Nebenbeschäftigung

Sie werden die Aufnahme einer entgeltlichen Nebenbeschäftigung mitteilen. Im selben Geschäftszweig des Arbeitgebers ist jede Erwerbstätigkeit ohne vorherige Zustimmung unzulässig und vertragswidrig.

07. Dienstverhinderung

Eine Dienstverhinderung aufgrund einer Krankheit ist der Geschäftsführung / dem Sekretariat bis spätestens 06:30 Uhr am ersten Tag telefonisch und persönlich mitzuteilen. Eine Meldung an Kollegen stellt keine ordnungsgemäße Meldung dar und führt zu Entgeltverlust. Bei Krankenständen wird die unaufgeforderte Vorlage einer ärztlichen Bestätigung spätestens am dritten Tag erwartet.

08. Urlaub

Nach dem Urlaubsgesetz beträgt Ihr arbeitsjährlicher Urlaub 20 Arbeitstage (5 Wochen bei 4-Tage-Woche). Urlaub ist schriftlich zu beantragen: 1–3 Tage mind. 1 Monat vorher, 4–14 Tage mind. 2,5 Monate vorher. Urlaub darf erst angetreten werden mit Zustimmung des Vorgesetzten.

09. Einstufung / Lohn

Sie werden nach Ihrem Verwendungsgruppenjahr bzw. dem KV eingestuft. Auszahlung per Überweisung auf das angegebene Bankkonto.

12. Sozialversicherung

Sozialversicherungsträger: Österreichische Gesundheitskasse, Gruberstraße 77, 4020 Linz. Mitarbeitervorsorgekasse: Valida Plus AG, 1190 Wien, Mooslackengasse 12.

16. Kündigung

Das unbefristete Arbeitsverhältnis kann nach Maßgabe des KV gekündigt werden. Die einseitige Kündigung des Arbeitnehmers muss schriftlich erfolgen. Bei verschuldeter Entlassung und bei vorzeitigem Austritt ohne wichtigen Grund schulden Sie eine sofort fällige Vertragsstrafe von einem Bruttomonatsentgelt. Nach der Kündigung ist das Fahrzeug sauber abzugeben, ebenso Dienstkleidung und Werkzeug.

17. Geheimhaltungspflicht

Sie sind zur Geheimhaltung aller Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verpflichtet – auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses. Bei Übertretung: Vertragsstrafe von 3 Bruttomonatsentgelten.

18. Ausbildungskostenrückerstattung

Bei Arbeitnehmerkündigung oder verschuldeter Entlassung sind Ausbildungskosten zurückzuerstatten: 1. Jahr 100 %, 2. Jahr 2/3, 3. Jahr 1/3.

20. Stundenmitschreibung

Stunden müssen täglich über die Web-Applikation magic.maler-hofbauer.at eingetragen werden. Bei Nicht-Eintragen wird diese Zeit als nicht anwesend gerechnet.

21. Flexibles Arbeitszeitmodell

Mehr- und Überstunden müssen über die Web-Applikation angeführt werden. Unvollständige oder zu spät eingegebene Daten werden in der Lohnverrechnung nicht berücksichtigt.

22. Fahrtenbuch

Sie verpflichten sich, jegliche Privatfahrten mit dem zugeteilten Firmenfahrzeug zu unterlassen und ein lückenloses Fahrtenbuch zu führen, welches jede Woche zum letzten Arbeitstag im Sekretariat abzugeben ist.

✍️ Unterschrift Arbeitnehmer/in
Mit Finger oder Maus unterschreiben
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Alles erledigt!

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⚖️ Kollektivvertrag Maler 2025
📌 Nur zur Ansicht. Konsolidierte Fassung vom 1. Mai 2025 · Quelle: WKO Österreich
→ Vollständige Version auf wko.at öffnen

Kollektivvertrag für das Maler-, Lackierer- und Schilderherstellergewerbe

Abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Maler und Tapezierer und dem ÖGB / Gewerkschaft Bau–Holz · Stand: 1. Mai 2025

I. Geltungsbereich

Räumlich: Österreichweit.
Fachlich: Alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Maler und Tapezierer (Maler, Anstreicher, Lackierer, Schilderhersteller, Vergolder, Bodenmarkierer).
Persönlich: Alle Arbeitnehmer inkl. Lehrlinge, ausgenommen Angestellte gem. Angestelltengesetz.

II. Geltungsdauer

In Kraft seit 1. Mai 2025, gilt auf unbestimmte Zeit. Kündigung mit 3-monatiger Frist (lohnrechtlicher Teil: 1 Monat) per eingeschriebenem Brief möglich.

III. Arbeitszeit

Normalarbeitszeit: 39 Stunden/Woche, täglich max. 9 Stunden. Aufteilung auf mind. 5 Arbeitstage.
Winter (15.10.–15.03.): Min. 35 Stunden/Woche möglich.
24. und 31. Dezember sind bezahlt arbeitsfrei.
Gerätereinigung und Händewaschen: erlaubt ab 10 Minuten vor Arbeitsende.

III.A Flexible Arbeitszeitverteilung

Wöchentliche Normalarbeitszeit kann auf bis zu 40 Stunden ausgedehnt werden – Zeitausgleich in ganzen Tagen innerhalb des Durchrechnungszeitraumes (max. 52 Wochen). Mehrarbeitszuschlag: 50 %.

III.D 4-Tage-Woche

Bei Verteilung auf 4 zusammenhängende Tage kann die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden (per Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung). Mit Überstunden max. 12 Stunden/Tag.

IV. Überstunden & Zuschläge

Gesetzliche Feiertage: 1.1., 6.1., Ostermontag, 1.5., Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15.8., 26.10., 1.11., 8.12., 25.12., 26.12.

V. Entlohnung

Lohnordnung und Lohnsätze gem. Anhang I (Beilage zum KV). Zulagen in fixen Beträgen steigen analog zum KV-Lohn. Pflichtpraktikanten: Lehrlingsentschädigung 1. Lehrjahr. Ferialarbeitnehmer: Lehrlingsentschädigung 2. Lehrjahr (bis 3 Monate).

VI. Weihnachtsremuneration

Anspruch ab 1 Monat Betriebszugehörigkeit. Höhe: 3,27 Stundenlöhne je geleistete 39 Stunden im Kalenderjahr (max. 2.028 Stunden). Akontozahlung (mind. 80 %) mit Oktober-Lohn, Endabrechnung mit Dezember-Lohn. Bei selbstverschuldeter Entlassung oder Austritt ohne wichtigen Grund kein Anspruch.

VII. Verfall von Lohnansprüchen

Bei laufendem Dienstverhältnis: Ansprüche müssen innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden. Nach Ablehnung durch Arbeitgeber: 8 Wochen für gerichtliche Geltendmachung. Nach Dienstende: 3 Monate Frist.

VIII. Lohnzahlung

Lohn ist wöchentlich auszuzahlen. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer bei Lohnzahlung eine schriftliche Abrechnung auszuhändigen.

XIII. Fahrtkostenersatz

Fahrtkostenersatz für Fahrten zur Arbeitsstätte gemäß den KV-Regelungen. Anfahrtszeiten ab Betriebsstätte gelten als Arbeitszeit; Heimfahrten bis 30 Minuten nicht.

XIV. Wegegeld

Wegegeld wird für Arbeitsstellen außerhalb des Betriebsstandortes gewährt – Höhe und Voraussetzungen gem. Anhang zum KV.

XVI. Erschwerniszulage

Für besondere Erschwernisse (Schmutz, Staub, Hitze, Höhenarbeit etc.) gebührt eine Erschwerniszulage gemäß den Bestimmungen der Beilage.

XVII. Kündigung

Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Mindestfristen gem. KV. Kündigung durch Arbeitnehmer stets schriftlich.

XIX. Urlaub & Urlaubszuschuss

Urlaubsanspruch gem. Urlaubsgesetz. Urlaubszuschuss: wird mit dem Urlaubsentgelt ausbezahlt. Berechnung analog zur Weihnachtsremuneration.

XX. Lehrlinge

Lehrlingsentschädigungen gem. Anhang. Schulzeit gilt als Arbeitszeit. Besondere Schutzbestimmungen für Lehrlinge gem. Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz.

XXI. Sonstige Bestimmungen

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Einsichtnahme in den Kollektivvertrag im Betrieb. Günstigere betriebliche Regelungen bleiben unberührt (Günstigkeitsprinzip).

ℹ️ Diese Darstellung ist eine vereinfachte Zusammenfassung ausgewählter Abschnitte. Für die rechtsverbindliche Vollversion sowie alle Lohntabellen (Anhang I–V) bitte die offizielle WKO-Seite aufrufen:
www.wko.at → Kollektivvertrag Maler Mai 2025
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